Symbolpolitik Wohnraum
Datum: 24.07.2010 | Autor: Elke | Kategorien: Geisterfahrer & Erscheinungen | Tags: HartzIV, Kommunen, Wohnungen | 3 Kommentare »Die Kommunen sollen nun selbst darüber entscheiden, wie groß und wie teuer die Wohnung eines HartzIV-Empfängers sein darf (> Zeit). Zwischen 25 und 45 qm sind in der Diskussion. Dabei geht es auch um die Frage, welche Größe “angemessen” sei. Die Tatsache, dass die Kommunen bei der Miete, also den Kosten sparen müssen, kann man ja noch nachvollziehen. Die Frage der Größe ist aber eine symbolische.
Wieviel Raum darf ein Armer belegen? Die Antwort lautet natürlich: so wenig wie möglich. (Das ist natürlich schon da absurd, wo – wie etwa in Berlin – Menschen vor ungefähr hundert Jahren große, schrottige Wohnungen gemietet und flott gemacht haben und nun mit alten Mietverträgen trotz Armut und Prekarität den Luxus des umfänglichen Wohnraums genießen.) In der Frage nach der angemessenen Größe steckt ein sozialer Platzverweis, der in diesem Fall das Symbolische und Reale verschränkt: Dir steht kein Platz zu, mach Dich klein.